Verpackungshinweise
Gemäß den Bestimmungen des aktuellen Verpackungsgesetzes gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG sind wir verpflichtet, bestimmte Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen wie Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die aufgrund von Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei der Lieferung unserer Produkte verwenden wir entsprechendes Verpackungsmaterial, das wir unentgeltlich zurücknehmen. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass das Verpackungsmaterial in den Verwertungskreislauf zurückgeführt wird. Die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten soll zu besseren Ergebnissen bei der Rückführung von Verpackungen führen und einen Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele gemäß der EU-Richtlinie 94/62/EG leisten.
Als Endverbraucher haben Sie die Möglichkeit, das Verpackungsmaterial am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbaren Nähe abzugeben.